Was darf ich unter dem neuen Cannabisgesetz?
Wenn du in Deutschland seit mindestens sechs Monaten lebst und volljährig bist, kannst du bis zu drei Cannabispflanzen in deinem Zuhause oder an deinem üblichen Aufenthaltsort anbauen. Dabei ist es wichtig, dass Minderjährige und Dritte keinen Zugang zu den Pflanzen oder zur Ernte haben. Zudem solltest du darauf achten, dass die Pflanzen nicht zur Belästigung der Nachbarschaft durch Geruch führen oder sichtbar sind. In Mehrfamilienhäusern gelten besondere Bestimmungen: Einzelne Bewohner*Innen können nicht einfach die maximale Anzahl pro Wohnung multiplizieren. Stattdessen ist die Gründung einer Anbauvereinigung notwendig, die sich dem gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Anbau und Konsum widmet, geleitet nach den Prinzipien des Vereinsrechts.
Bei größeren Mengen, speziell wenn diese mindestens 7,5 g des Wirkstoffs THC enthalten, gelten strengere Strafen. Dieser Grenzwert gilt bereits seit längerem und wurde nun noch einmal vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Im öffentlichen Raum ist es Personen die das 18 Lebensjahr vollendet haben gestattet, bis zu 25g getrocknetes Cannabis für den Eigenbedarf bei sich zu führen. Im privaten Bereich darf man dagegen bis zu 50g getrocknetes Cannabis für den Eigenbedarf besitzen.
Samen können legal aus den EU-Staaten bezogen werden, mit der Beschränkung, dass sie ausschließlich für den Eigenanbau oder den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen/Cannabis Social Clubs vorgesehen sind. CSCs dürfen für den privaten Anbau monatlich bis zu höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergeben.
Momentan gilt noch immer ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, jedoch soll dieser Wert auf 3,5 ng THC/ml Blutserum geändert werden.
Sollte jemand aufgrund beeinträchtigter Klarheit bei der Arbeit auffallen, könnten auch ohne explizite Verbote für das Rauchen von Cannabis im Unternehmen arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen.
Für 18- bis 21-Jährige liegt die Obergrenze bei 10% THC-Gehalt.
Du kannst bis zu drei Cannabispflanzen in deinem Zuhause oder an deinem üblichen Aufenthaltsort anbauen.
Der Besitz von Cannabis ist ausschließlich erlaubt für Cannabis Social Clubs, Cannabis Genossenschaften und Personen die das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Cannabis für den Eigenkonsum kannst du selber anbauen oder aus einem Cannabis Social Club beziehen. Mitgliedern über 21 Jahre können täglich bis zu 25 Gramm und monatlich maximal 50 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch überlassen werden, während Personen zwischen 18 und 20 Jahren bis zu 25 Gramm täglich und 30 Gramm monatlich erhalten dürfen. Der THC-Gehalt darf hier 10% nicht überschreiten.
Es gilt ein Konsumverbot in Bereichen der Bundeswehr, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und in 100 Metern Sichtweite von öffentlich zugänglichen Sportstätten, Schulen, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen sowie Cannabis Social Clubs. Die Sichtweite ist vor allem dann nicht mehr gegeben, wenn diese 100 m überschreitet. Das heißt, es müssen nicht immer 100 m gegeben sein.Wichtig ist auch, dass kein Cannabis in Gegenwart von unter 18 jährigen konsumiert werden darf. In Bundesländern, wo das Rauchen gesetzlich erlaubt ist, darf grundsätzlich auch Cannabis konsumiert werden. Allerdings haben Eigentümer und Gastronomen das Recht, auf ihrem Gelände den Cannabiskonsum zu untersagen – dies gilt sowohl für Innenräume als auch für Außenbereiche.
Der persönliche Anbau und Konsum von Cannabis in geringen Mengen sind ausschließlich für über 18 jährige erlaubt, wobei das aus eigenem Anbau gewonnene Cannabis ausschließlich für den persönlichen Gebrauch vorgesehen ist und nicht an andere weitergegeben werden darf. Im öffentlichen Raum ist es Personen die das 18 Lebensjahr vollendet haben gestattet, bis zu 25 g getrocknetes Cannabis für den Eigenbedarf bei sich zu führen. Im privaten Bereich darf man dagegen bis zu 50 g getrocknetes Cannabis für den Eigenbedarf besitzen.
Nein, das bedeutet, man kann zum Beispiel nicht 50 g CBD-Blüten und zusätzlich 50 g bzw. 25 g THC-Blüten besitzen.
Es besteht ein generelles Verbot für Werbung und Sponsoring im Zusammenhang mit Cannabis und den damit verbundenen Anbauvereinigungen.