Was dürfen Cannabis Social Clubs unter dem neuen Cannabisgesetz?
Anbauvereinigungen haben eine Mitgliederbegrenzung von maximal 500 Personen. Eine Person kann nur einem Club angehören.
Cannabis Social Clubs müssen eine Mitgliedschaftsdauer von mindestens drei Monaten einführen.
Volljährigen Mitgliedern über 21 Jahre können täglich bis zu 25 Gramm und monatlich maximal 50 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch überlassen werden, während Personen zwischen 18 und 20 Jahren bis zu 25 Gramm täglich und 30 Gramm monatlich erhalten dürfen, wobei der THC-Gehalt 10% nicht überschreiten darf. Weiterhin dürfen für den privaten Anbau monatlich bis zu höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergegeben werden. Der Club muss alle ausgegebenen Mengen von Samen, Stecklingen und Blüten dokumentieren, so wie auch andere Lagerbewegungen wie zum Beispiel Warenverlust durch Schimmel, Verbrennungen etc.. Jährlich wird der Behörde die Gesamtmenge der Ernten und des verteilten Marihuanas gemeldet, wobei persönliche Daten geschützt bleiben. Für die Aufzeichnung aller Warenbewegungen eignet sich unsere kostenlose Cannabis Social Club Software, die Hanf-App, perfekt.
Der Anbau in Clubs ist erlaubt, der Konsum jedoch verboten. Cannabis kann in einem separaten Raum, außerhalb des Clubs, allerdings konsumiert werden.
Vorab: das ist möglich. Man muss allerdings dabei die Regelungen des CanG berücksichtigen. Die Genehmigung für den Cannabisanbau einer Anbauvereinigung wird in der Regel von der zuständigen Behörde des Bundeslandes erteilt, in dem die Vereinigung ihren Hauptsitz hat.
Sollte sich jedoch ein Teil des geschützten Geländes, das sogenannte befriedete Besitztum, (beispielsweise die Abgabestelle) in einem anderen Bundesland befinden, gibt es eine besondere Regelung: Die Behörde des Bundeslandes, in dem der größere Teil des Geländes liegt, kann die Zuständigkeit übernehmen. Dies setzt allerdings die Zustimmung der ursprünglich zuständigen Behörde voraus, und eine enge Abstimmung mit den betroffenen Ländern ist notwendig.
Das heißt, wenn das Gelände, an dem angebaut wird, größer als die Abgabestelle ist, wird in dem Bundesland über die Genehmigung entschieden, in welchem der Club anbaut. Wenn das Gelände der Abgabestelle größer ist, kann das Bundesland der Abgabestelle nach Rücksprache mit dem Bundesland, in dem die Anbaufläche liegt, die Zuständigkeit übernehmen.
Bei der Anmeldung in einem Cannabis-Social-Club sind persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse erforderlich.
Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Mit jedem ausgegebenen Baggy müssen umfassende Informationen zu den Produkten in Beipackzetteln bereitgestellt werden mit Angaben zu Sorte, Erntedatum, Gewicht, Mindesthaltbarkeitsdatum, THC- und CBD-Gehalt und Hinweisen zu Risiken.
Es besteht ein generelles Verbot für Werbung und Sponsoring im Zusammenhang mit Cannabis und den damit verbundenen Anbauvereinigungen.