Das Cannabisgesetz in Deutschland zum kontrollierten Umgang mit Cannabis - Eine gesetzliche Übersicht

Was dürfen Cannabis Social Clubs unter dem neuen Cannabisgesetz und wer sind ihre Ansprechpartner?

Was sind die Mitgliederbegrenzungen für Cannabis Social Clubs?
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Anbauvereinigungen haben eine Mitgliederbegrenzung von maximal 500 Personen. Eine Person kann nur einem Club angehören.

Haben Cannabis Social Clubs eine Mindestlaufzeit für Mitgliedschaften?
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Cannabis Social Clubs müssen eine Mitgliedschaftsdauer von mindestens drei Monaten einführen.

Wie viel Ware kann ein Cannabis Social Club an seine Mitglieder abgeben?
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Volljährigen Mitgliedern über 21 Jahre können täglich bis zu 25 Gramm und monatlich maximal 50 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch überlassen werden, während Personen zwischen 18 und 20 Jahren bis zu 25 Gramm täglich und 30 Gramm monatlich erhalten dürfen, wobei der THC-Gehalt 10% nicht überschreiten darf. Weiterhin dürfen für den privaten Anbau monatlich bis zu höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergegeben werden. Der Club muss alle ausgegebenen Mengen von Samen, Stecklingen und Blüten dokumentieren, so wie auch andere Lagerbewegungen wie zum Beispiel Warenverlust durch Schimmel, Verbrennungen etc.. Jährlich wird der Behörde die Gesamtmenge der Ernten und des verteilten Marihuanas gemeldet, wobei persönliche Daten geschützt bleiben. Für die Aufzeichnung aller Warenbewegungen eignet sich unsere kostenlose Hanf-App perfekt.

Kann Cannabis in einem Cannabis Social Club konsumiert werden?
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Der Anbau in Clubs ist erlaubt, der Konsum jedoch verboten. Cannabis kann in einem separaten Raum, außerhalb des Clubs, allerdings konsumiert werden.

Wie ist die Rechtslage, wenn meine Anbauvereinigung in Bundesland 1 anbauen, das Cannabis jedoch in Bundesland 2 weitergeben möchte?
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Vorab: das ist möglich. Man muss allerdings dabei die Regelungen des CanG berücksichtigen. Die Genehmigung für den Cannabisanbau einer Anbauvereinigung wird in der Regel von der zuständigen Behörde des Bundeslandes erteilt, in dem die Vereinigung ihren Hauptsitz hat.

Sollte sich jedoch ein Teil des geschützten Geländes, das sogenannte befriedete Besitztum, (beispielsweise die Abgabestelle) in einem anderen Bundesland befinden, gibt es eine besondere Regelung: Die Behörde des Bundeslandes, in dem der größere Teil des Geländes liegt, kann die Zuständigkeit übernehmen. Dies setzt allerdings die Zustimmung der ursprünglich zuständigen Behörde voraus, und eine enge Abstimmung mit den betroffenen Ländern ist notwendig.

Das heißt, wenn das Gelände, an dem angebaut wird, größer als die Abgabestelle ist, wird in dem Bundesland über die Genehmigung entschieden, in welchem der Club anbaut. Wenn das Gelände der Abgabestelle größer ist, kann das Bundesland der Abgabestelle nach Rücksprache mit dem Bundesland, in dem die Anbaufläche liegt, die Zuständigkeit übernehmen.

Welche persönlichen Daten müssen Mitglieder mit einem Cannabis Social Club teilen?
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Bei der Anmeldung in einem Cannabis-Social-Club sind persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse erforderlich.

Gibt es ein Mindestalter in Cannabis Social Clubs?
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Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 

Welche Informationen müssen Cannabis Social Clubs auf dem Beipackzettel aufführen?
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Mit jedem ausgegebenen Baggy müssen umfassende Informationen zu den Produkten in Beipackzetteln bereitgestellt werden mit Angaben zu Sorte, Erntedatum, Gewicht, Mindesthaltbarkeitsdatum, THC- und CBD-Gehalt und Hinweisen zu Risiken. 

Welche Regeln gelten für Werbung und Sponsoring von Cannabisprodukten und Anbauvereinigungen in Deutschland für Cannabis Social Clubs?
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Es besteht ein generelles Verbot für Werbung und Sponsoring im Zusammenhang mit Cannabis und den damit verbundenen Anbauvereinigungen.

Wer sind meine Ansprechpartner bei den Behörden?
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Baden-Württemberg

Lizenzerteilende Behörde:
Regierungspräsidium Freiburg (Referat 22)
Bissierstraße 7, 79098 Freiburg i. Br.
+497612081
kcang.erlaubnis@rpf.bwl.de

Überwachende Behörde:
Regierungspräsidium Tübingen (Referat 22)
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen
+4970717570
kcang.kontrolle@rpt.bwl.de

Bayern

Lizenzerteilende Behörde:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen
anbauvereinigungen@lgl.bayern.de

Antragsformular:
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/kcang_antrag/index

Berlin

Lizenzerteilende Behörde:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
kcannabis@lageso.berlin.de

Brandenburg

Lizenzerteilende Behörde:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Horstweg 57, 14478 Potsdam
lavg.office@lavg.brandenburg.de

Bremen

Lizenzerteilende Behörde:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Faulenstraße 9/15, 28195 Bremen
cannabis-av@gesundheit.bremen.de

Antragsformular:
https://www.gesundheit.bremen.de/verbraucherschutz/cannabis-49986

Hamburg

Lizenzerteilende Behörde
Bezirksamt Hamburg-Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Gewerberecht, Marktwesen und Kapitel 4 KCanG, Abschnitt Cannabis Anbauvereinigungen
Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg
cannabis-av@altona.hamburg.de

Antragsformular: https://www.hamburg.de/resource/blob/929512/4354332b927a38de898684650da49541/handreichung-zum-onlineverfahren-anbauvereinigung-data.pdf

Hessen

Lizenzerteilende Behörde:
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
cannabisgesetz@rpda.hessen.de

Antragsformular: https://portal-civ-hel.ekom21.de/civ-hel.public/start.html?oe=00.00.HE.RP.DA.KCanG&app=KCanG_Serviceportal

Mecklenburg-Vorpommern

Lizenzerteilende Behörde
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
+492114750
poststelle@brd.nrw.de

Nordrhein-Westfalen

Lizenzerteilende Behörden:
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
+492931820
poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15, 32754 Detmold
+495231710
poststelle@bezreg-detmold.nrw.de

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3, 48143 Münster
+492514110
poststelle@bezreg-muenster.nrw.de

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
+492211470
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

Rheinland-Pfalz

Lizenzerteilende Behörde
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101, 55118 Mainz
+4961319670
cannabis@lsjv.rlp.de

Antragsformular:
https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Themen/Gesundheit/Suchtpraevention/Papierantrag_Anbauvereinigung.pdf

Saarland

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken
anbauvereinigung@umwelt.saarland.de

Antragsformular:
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/verbraucherschutz/informationen/cannabis-anbauvereinigungen/cannabis-anbauvereinigungen

Sachsen

Lizenzerteilende Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz

Antragsformular:
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smwa_lds_canna&formtecid=2&areashortname=142

Sachsen-Anhalt

Lizenzerteilende Behörde
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelder Straße 68, 06112 Halle (Saale)
+4934552162200
lav-poststelle@sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

Lizenzerteilende Behörde
Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt)
Max-Eyth-Straße 5, 24537 Neumünster

Antragsformular:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/V/verbraucherschutz/Downloads/Antrag_Erlaubnis_Cannabisanbau.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Thüringen

Lizenzerteildende Behörde:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Naumburger Straße 98, 07743 Jena