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Gesetz

Die steuerlichen Folgen der Cannabis-Legalisierung: Klarheit dringend erforderlich

Photo by Markus Spiske on Unsplash

Die Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis und die kommenden Entstehungen von Cannabis Social Clubs haben in Deutschland zu vielen Diskussionen geführt, so auch in steuerrechtlicher Hinsicht. Florian Köbler, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), äußert deutliche Kritik an der aktuellen Unklarheit seitens der Regierung: „Wenn Cannabis legalisiert wird, müssen auch die steuerlichen Konsequenzen geklärt werden.“

Gemeinnützigkeit und Cannabis Social Clubs

Ein bedeutendes Thema ist die mögliche Anerkennung von Cannabis Social Clubs als gemeinnützige Vereine. Ab Juli sollen diese Clubs in der Lage sein, Cannabis anzubauen und es zum Selbstkostenpreis an ihre volljährigen Mitglieder weiterzugeben. Doch es bleibt unklar, ob die Finanzämter diese Clubs als gemeinnützig einstufen werden.

Das deutsche Steuerrecht bietet hier möglicherweise einen Ansatzpunkt: Paragraf 52 der Abgabenordnung nennt die Förderung der Pflanzenzucht als gemeinnützigen Zweck. Diese Regelung galt ursprünglich für Gartenbau- und Landwirtschaftsvereine, könnte aber auch auf Cannabis-Clubs angewendet werden.

Köbler fordert, dass die Bundesregierung klare Richtlinien erschaffen muss, um Verwirrung zu vermeiden.

Subventioniert der Staat den Cannabiskonsum?

Gemeinnützige Vereine profitieren von zahlreichen steuerlichen Vorteilen: Sie können Spendenbescheinigungen ausstellen, die Spender von der Steuer absetzen können, was sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen dazu motiviert, finanziell zu unterstützen. Außerdem ermöglicht die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG, dass solche Vereine jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei als Aufwandsentschädigung auszahlen dürfen. Darüber hinaus sind gemeinnützige Vereine von verschiedenen Steuern befreit und genießen einen reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 %.

Laut Köbler ist es also wichtig, klare Regeln zur Gemeinnützigkeit zu haben, damit der deutsche Staat nicht unbeabsichtigt den Cannabiskonsum fördert.

Steuerliche Ungleichbehandlung: Cannabis und Alkohol

Ein weiterer Diskussionspunkt ist die steuerliche Behandlung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol. Köbler hinterfragt, warum Cannabis steuerfrei sein sollte, während der Staat bei Alkohol und Tabak erheblich mitverdient. Auf alkoholische Getränke fallen 19 % Mehrwertsteuer an. Zudem nimmt der Staat jährlich rund 3,1 Milliarden Euro durch spezifische Alkoholsteuern ein, wie die Branntweinsteuer, Alkopopsteuer und Biersteuer.

Während die Einnahmen aus Alkohol- und Tabaksteuern beträchtlich sind, entgehen dem Staat durch den derzeitigen Verzicht auf Cannabis-Steuern schätzungsweise 3,3 Milliarden Euro pro Jahr, so Statista. Weder Umsatzsteuer noch eine spezielle Cannabissteuer sind bisher geplant.

„Ökonomisch gesehen ist es unklug, auf eine Cannabis-Besteuerung zu verzichten. Eine Cannabissteuer könnte zur Finanzierung wichtiger Projekte, wie Jugendprävention, beitragen“, argumentiert Köbler.

Fazit: Notwendige gesetzliche Klarstellungen

Die Legalisierung von Cannabis stellt nicht nur gesellschaftliche, sondern auch erhebliche steuerrechtliche Herausforderungen dar. Es bedarf dringend klarer gesetzlicher Regelungen, um die Finanzämter nicht im Ungewissen zu lassen und potenzielle Einnahmequellen zu nutzen. Einheitliche Richtlinien und klare gesetzliche Vorgaben sind entscheidend, um die Legalisierung erfolgreich und nachhaltig umzusetzen.