Im Juni dieses Jahres hat die Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH den Zuschlag vom Bundesgesundheitsministerium erhalten, um das bundesweite Musterkonzept zur Schulung der Präventionsbeauftragten in Cannabisanbauvereinigungen zu erstellen. Auch hier zu finden.
Die Entwicklung des sogenannten Mustercurriculums spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung und Sicherstellung von Suchtpräventionsmaßnahmen im Rahmen der Teil-Legalisierung von Cannabis. Dieses Konzept dient den Bundesländern als Leitfaden, um die Präventionsschulungen für Verantwortliche in Cannabisclubs länderspezifisch anzupassen. Dabei ist es besonders wichtig, ein Gleichgewicht zwischen bundesweiter Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung einerseits und größtmöglicher Flexibilität für die einzelnen Länder andererseits zu finden.
Laut KCanG §23 Abs. 4 sind Anbauvereinigungen verpflichtet, einen Präventionsbeauftragten zu ernennen und somit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis und zum Jugendschutz beizutragen.
Der ausgewählte Präventionsbeauftragte muss:
- Nachweisen, dass er an zertifizierten Suchtpräventionsschulungen teilgenommen hat und Beratungs- sowie Präventionskenntnisse besitzt. Diese Schulungen sind bei den „Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten, öffentlich geförderten Einrichtungen“ zu absolvieren.
- Gewährleisten, dass in der Anbauvereinigung geeignete Maßnahmen für umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz sowie zur Suchtprävention umgesetzt werden.
- Bei der Erstellung des Konzepts für Gesundheits- und Jugendschutz sowie bei der Sicherstellung der Umsetzung mitwirken.
- Über Wissen über lokale und überregionale Unterstützungsangebote verfügen, um riskant oder abhängig konsumierenden Mitgliedern der Anbauvereinigung den Zugang zu Hilfesystemen zu erleichtern.
- Verständnis über die verschiedenen Methoden zur Reduzierung von Konsumrisiken haben.
Für die Präventionsschulung ist es entscheidend, dass sie im Einklang mit den Zielen der Teil-Legalisierung von Cannabis steht. Das bedeutet, dass sowohl der Gesundheitsschutz der Konsumierenden als auch die Risiken und Gefahren des Cannabisgebrauchs thematisiert werden. Besonders wichtig ist dabei, sich intensiv mit Methoden des risikoreduzierten Konsums auseinanderzusetzen.
Eine der Herausforderungen für Präventionsbeauftragte besteht darin, engagierten und intensiv konsumierenden Mitgliedern der Anbauvereinigungen eine kritische Haltung zu vermitteln, die auf die Reduzierung von Risiken beim Cannabisgebrauch abzielt. Umfassende Maßnahmen zum Jugend- und Gesundheitsschutz sowie zur Suchtprävention setzen eine präventive Grundhaltung der Präventionsbeauftragten voraus, die durch entsprechende Schulungen gefördert werden soll.
Die Ziele des Mustercurriculums, entwickelt von der Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH (2024), sind wie folgt:
Die Teilnehmenden…
- erhalten Klarheit hinsichtlich ihres Auftrags, ihrer Rolle, Haftung und Grenzen ihrer Funktion als Präventionsbeauftragte.
- lernen die Grundzüge evidenzbasierter Suchtprävention kennen und können ihr Wissen selbstständig anwenden.
- sind vertraut mit risikominimierenden Konsumformen und kennen das lokale und bundesweite Hilfesystem.
- werden befähigt, die Umsetzung und Sicherstellung von Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepten zu gewährleisten. Organisatorisches Wissen und Umsetzungskompetenz ergänzen deshalb die geforderten Kenntnisse zu rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheits- und Jugendschutz.
- trainieren interaktiv Verhaltensweisen und Gesprächstechniken, die das eigenverantwortliche Umsetzen von Maßnahmen zur Gewährleistung des Jugend- und Gesundheitsschutzes ermöglichen.
Die Schulung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, welche Thematiken wie die rechtlichen Aspekte, Wissen rund um die Pflanze Cannabis, Sucht und Suchtverhalten, Gesundheits- und Jugendschutzkonzepte, Prävention und Erkennung von Konsumproblemen, Intervention und mehr behandeln.