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Gesetz

Steht Säule 2 kurz bevor? Regionale Modellprojekte könnten das Cannabisgesetz revolutionieren

Photo by Cova Software on Unsplash

In den Gängen der Politik scheint wohl etwas zu brauen – und es betrifft alle, die auf eine pragmatischere Cannabispolitik in Deutschland hoffen. Nach der Einführung des Cannabisgesetzes (CanG), das den Eigenanbau und die Entkriminalisierung der Konsumenten regelt, wurde lange spekuliert, ob und wann die Bundesregierung das Versprechen für die viel diskutierte „Säule 2“ – die legale Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften – einlösen wird.

Jetzt gibt es Neuigkeiten: Ein Gesetzesentwurf, der „Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung“ (KCanWV) genannt wird, deutet darauf hin, dass die regionalen Modellprojekte im Rahmen des bereits bestehenden CanG umgesetzt werden sollen. Dies könnte eine weitere Wende in der deutschen Cannabispolitik bedeuten.

Der Entwurf legt fest, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige Behörde fungieren soll. Dies ist eine signifikante Entscheidung, da das BLE unter der Leitung des Pro-Legalisierungs Ministers Cem Özdemir steht. Der Entschluss, das BLE und nicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das bisherige Anträge für Cannabis-Modellprojekte abgelehnt hat, zu wählen, signalisiert einen pragmatischen Ansatz für die Umsetzung der Modellprojekte.

Vorteile dieser Entscheidung

Durch diese Entscheidung könnte der Weg für die regionalen Modellprojekte erheblich vereinfacht werden. Es erspart ein weiteres kompliziertes Gesetzesvorhaben, das lange dauern und viele Hürden überwinden müsste. So könnten bereits in den kommenden Monaten Anträge für Modellprojekte eingereicht und genehmigt werden. Dies würde nicht nur legale Bezugsquellen für Cannabis schaffen, sondern auch helfen, den Schwarzmarkt effektiv zu verdrängen.

Die Bestimmung des BLE als zuständige Behörde bietet zudem einen großen Ermessensspielraum bei der Genehmigung der Projekte und den Detailvoraussetzungen für eine Genehmigung. Dies kann je nach politischer Konstellation sowohl ein Vorteil als auch ein Nachteil sein.

Was bedeutet das für interessierte Kommunen und Unternehmen?

Für interessierte Kommunen und Unternehmen bedeutet diese Entwicklung, dass sie bald ihre Anträge vorbereiten können. Die KCanWV könnte bereits im Mai oder Juni in Kraft treten, was bedeutet, dass die Weichen für die Eröffnung von Cannabis-Fachgeschäften in einigen Städten noch während der aktuellen Legislaturperiode gestellt werden könnten.

Fazit

Diese Entwicklungen sind eine positive Überraschung für viele, die nicht mehr damit gerechnet hatten, dass in dieser Legislaturperiode noch entscheidende Schritte in Richtung einer liberaleren Cannabispolitik gemacht werden. Es zeigt, dass die Bundesregierung bereit ist, neue Wege zu gehen und pragmatische Lösungen zu suchen, um die Cannabispolitik in Deutschland voranzutreiben.