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Gesetz

Kein Cannabis-Anbau im Kleingarten: Gesetzliche Regelungen im Überblick

Photo by Jean Carlo Emer on Unsplash

Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis besitzen, konsumieren und zu Hause in begrenztem Umfang anbauen. Doch im Kleingarten ist der Anbau von Cannabis nicht gestattet, außer in seltenen Ausnahmefällen. Das Bundesgesundheitsministerium hat darauf hingewiesen, dass der Anbau in Kleingärten nur dann erlaubt ist, wenn die anbauende Person dort wohnt. In den meisten Fällen ist das nicht der Fall.

Laut dem Bundeskleingartengesetz darf eine Laube in einem Kleingarten nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden. Der Gesetzgeber hat zudem den Ausbau von Gartenlauben zu kleinen Eigenheimen ausdrücklich abgelehnt. Dies bedeutet, dass der Anbau von Cannabis in Kleingärten generell verboten ist.

Diese Regelung führte zu Diskussionen mit dem Deutschen Hanfverband, der den Bundesverband der Kleingartenvereine kritisierte. Der Hanfverband argumentierte, dass laut den Erläuterungen der Bundesregierung zum Cannabisgesetz der Anbau an der privaten Wohnadresse erlaubt sei, was auch Gärten und Kleingärten umfassen könnte.

Das Bundesgesundheitsministerium betonte jedoch, dass der Cannabis-Anbau im Kleingarten nur in Ausnahmefällen und unter Bestandsschutz möglich ist. Dies gilt nur, wenn der Besitzer einer Gartenlaube schon vor dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 1. April 1983 dort wohnte und keine anderen Vorschriften entgegenstehen.

Was bedeutet das für Hobbygärtner?

Für die meisten Hobbygärtner bedeutet dies, dass sie ihre Cannabispflanzen zu Hause und nicht im Kleingarten anbauen müssen. Der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen ist nur an der eigenen Wohnadresse erlaubt, und dies schließt in der Regel Kleingärten aus.

Es ist wichtig, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenn du unsicher bist, ob du Cannabis in deinem Garten anbauen darfst, konsultiere die örtlichen Vorschriften oder suche rechtlichen Rat.