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Gesetz

Cannabis-Stecklinge: Klarheit im rechtlichen Graubereich

Die deutsche Cannabisbranche ist bekannt für ihre rechtlichen Unsicherheiten – und Cannabis-Stecklinge, auch "Cuttings" genannt, machen da keine Ausnahme. Ein aktueller Vorfall in Halle, bei dem über 100 Stecklinge des Deutschen Hanfverbands (DHV) beschlagnahmt wurden, hat eine wichtige Diskussion über den rechtlichen Status dieser jungen Pflanzen ausgelöst. Das Ergebnis bringt endlich Klarheit für Händler und Unternehmen, die mit Stecklingen arbeiten.

Was geschah in Halle?

Im Juli 2024 beschlagnahmten Behörden in Halle über 100 Cannabis-Stecklinge vom DHV Halle-Saalekreis mit der Begründung: Sobald die Stecklinge eingepflanzt würden, würden sie als „regulierte Cannabispflanzen“ gemäß § 1 Nr. 8 des Cannabisgesetzes (KCanG) gelten. Diese Auslegung sorgte nicht nur für Verwirrung in der Branche, sondern alarmierte auch viele Unternehmen, die mit Stecklingen handeln. Doch Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, ein Experte im Betäubungsmittelrecht, nahm sich dem Fall an. Er argumentierte, dass die Behörden das Gesetz falsch interpretierten und über dessen eigentlichen Wortlaut hinausgingen – ein Vorgehen, das nach deutschem Verfassungsrecht unzulässig ist.

Was sagt das Gesetz zu Stecklingen?

Laut § 1 Nr. 6 KCanG sind Cannabis-Stecklinge rechtlich definiert als „junge Pflanzen oder Pflanzenteile, die für den Anbau bestimmt sind, ohne Blüten oder Früchte.“ Nirgends im Gesetz steht, dass das Einpflanzen eines Stecklings seinen rechtlichen Status verändert. Die Behörden in Halle hatten faktisch neue Regeln „erfunden“, indem sie behaupteten, eingepflanzte Stecklinge würden automatisch regulierte Pflanzen werden. Grubwinkler verwies auf das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Rechtssicherheit: Gesetze müssen klar und vorhersehbar sein, und ihre Anwendung darf nicht willkürlich erweitert werden. Das Gericht stimmte ihm zu und entschied, dass der rechtliche Status von Stecklingen durch ihren Entwicklungsstand bestimmt wird – nicht dadurch, ob sie in Erde gepflanzt wurden.

Warum ist das für Unternehmen wichtig?

Dieses Urteil ist ein bedeutender Sieg für Händler. Der Verkauf von Stecklingen ist legal, solange sie die Kriterien des § 1 Nr. 6 KCanG erfüllen: keine Blüten, keine Früchte und für den Anbau bestimmt. Für Unternehmen, die bisher in einem rechtlichen Graubereich agierten, bringt diese Entscheidung endlich Sicherheit. Doch es geht um mehr als nur um die Einhaltung von Gesetzen. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig Transparenz und Aufklärung in der Cannabisbranche sind. Händler sollten sicherstellen, dass ihre Kunden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stecklinge kennen – insbesondere, da die deutschen Cannabisgesetze weiterhin in der Entwicklung sind.

Fazit

Für Unternehmen, die Cannabis-Stecklinge verkaufen, bedeutet dieser Fall mehr Klarheit und Sicherheit. Solange sie sich an die geltenden Regeln halten, gibt es keinen Grund zur Sorge. Das Urteil zeigt: Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und einhält, kann sich in der Cannabisbranche erfolgreich und rechtssicher bewegen.

Quelle:

https://www.linkedin.com/posts/konstantingrubwinkler_stellungnahme-deutscher-hanfverband-halle-activity-7283198771226693632-M4MW/?utm_source=share&utm_medium=member_desktop

Link zur Stellungnahme

https://media.licdn.com/dms/document/media/v2/D4D1FAQFJLHWIA9z7YQ/feedshare-document-pdf-analyzed/B4DZRMda5bHYAY-/0/1736449571254?e=1737590400&v=beta&t=VdFYrCBXqviX5ZfswKhSVzMps2l5YUuNRu4x4Rrniik