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Gesetz

Cannabis im Straßenverkehr: Was ihr jetzt wissen müsst

Photo by Matheus Ferrero on Unsplash

Am 22. August 2024 traten neue Regelungen für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr in Kraft. Um euch einen guten Überblick zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Änderungen des Bundesgesetzblattes für euch zusammengefasst.

Erhöhter THC-Grenzwert

Der THC-Grenzwert im Blutserum wurde von bisher 1,0 ng/mL auf 3,5 ng/mL angehoben. Diese Anhebung wird von Experten als vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille angesehen – und somit als eher konservativ eingestuft wie in einem Artikel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr veröffentlicht wurde. Der neue Grenzwert soll eine realistischere Bewertung der Fahrtüchtigkeit ermöglichen, ohne dass es bei minimalen THC-Spuren bereits zu Konsequenzen kommt.

Absolute Verbote für Fahranfänger und junge Fahrer

Für Fahranfänger, also Personen, die sich noch in der Probezeit befinden, sowie für alle Autofahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin ein absolutes Cannabisverbot. Dies bedeutet, dass jeglicher Konsum von Cannabis für diese Gruppen im Straßenverkehr untersagt ist, unabhängig vom gemessenen THC-Wert.

Kein Alkohol in Kombination mit Cannabis

Eine wichtige Neuerung ist das absolute Alkoholverbot für alle, die Cannabis konsumiert haben. Selbst geringe Mengen Alkohol in Verbindung mit THC im Blut können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Spezielle Regelungen für Cannabispatienten

Für Cannabispatienten gilt, dass sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, solange ihre Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt ist. Die Bundesregierung betonte in einer Antwort auf eine Anfrage der Partei Die Linke, dass die Medikamente bei Patienten oft erst die notwendige Fahrtüchtigkeit wiederherstellen. Dennoch kann auch Cannabispatienten der Führerschein entzogen werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Medikamente missbräuchlich eingenommen werden so laut Bundesregierung.

Es wird empfohlen, dass Cannabispatienten eine Bescheinigung vom Arzt oder eine Kopie des Rezepts mit sich führen, auch wenn dies gesetzlich nicht zwingend erforderlich ist. So können mögliche Missverständnisse bei einer Verkehrskontrolle vermieden werden.