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PKS 2024: Wie die Cannabis-Teillegalisierung Kriminalitätszahlen verändert

PKS 2024: Wie die Cannabis-Teillegalisierung Kriminalitätszahlen verändert
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    Wissen

  • Veröffentlicht am

    Sep 14, 2025

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Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 zeigt einen leichten Rückgang der registrierten Straftaten – maßgeblich beeinflusst durch die Teillegalisierung von Cannabis. Zugleich dokumentiert die PKS anhaltende und teilweise wachsende Problemlagen bei Gewaltkriminalität, bestimmten Betäubungsmitteln sowie bei einer Reihe von Deliktfeldern, die politisch und polizeilich weiter bearbeitet werden müssen.

Kerndaten der PKS 2024

2024 wurden bundesweit 5.837.445 Straftaten erfasst, das sind 1,7 Prozent weniger als 2023 (5.940.667). Die Aufklärungsquote liegt mit 3.385.919 aufgeklärten Fällen bei rund 58 Prozent – unverändert zum Vorjahr. Im Vergleich zu 2019 (letztes Jahr ohne coronabedingte Einschränkungen) liegt das Fallaufkommen 2024 um 7,4 Prozent höher.

Wichtig: Die Zahlen sind durch die Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis (Konsumcannabisgesetz, MedCanG, wirksam ab 01.04.2024) beeinflusst. Viele Fälle, die zuvor als Straftaten gezählt wurden, fallen seitdem nicht mehr unter die Strafverfolgung und damit nicht mehr in die PKS.

Einfluss der Cannabis-Teillegalisierung

Der Rückgang der Gesamtfallzahlen ist laut BKA überwiegend auf die Änderungen im Umgang mit Cannabis zurückzuführen. Rauschgiftkriminalität sank insgesamt um 34,2 Prozent – vor allem wegen der neuen Cannabis-Regelung. Ohne die Effekte der Gesetzesänderung hätte sich 2024 im Fünfjahresvergleich eher eine Stagnation auf hohem Niveau abgespielt.

Gleichzeitig zeigen sich verschobene Muster innerhalb der Rauschgiftkriminalität: Während Cannabisfälle deutlich zurückgehen, steigen die Fallzahlen bei anderen Substanzen. Nennenswerte Zuwächse verzeichneten:

  • Kokain einschließlich Crack: +4,8 Prozent
  • Verschiedene Methamphetamin-Arten: +6,0 Prozent
  • LSD: +32,6 Prozent
  • Neue psychoaktive Stoffe (NPS): +41,6 Prozent

Die PKS macht damit deutlich: Die Teillegalisierung verringert die Zahl der Strafverfahren gegen Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis, beseitigt aber nicht die Herausforderungen durch andere Drogen.

Gewaltkriminalität: leichter Anstieg und neue Höchststände

Die Gewaltkriminalität stieg 2024 um 1,5 Prozent auf 217.277 Fälle (2023: 214.099) und erreicht damit einen neuen Höchststand seit 2007. Einzelne Entwicklungen im Überblick:

  • Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen: +0,9 Prozent auf 2.303 Fälle.
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und besonders schwere sexuelle Übergriffe: +9,3 Prozent auf 13.320 Fälle (2023: 12.186).
  • Gefährliche und schwere Körperverletzung: +2,4 Prozent auf 158.177 Fälle.
  • Raubdelikte gingen um 3,7 Prozent zurück auf 43.194 Fälle.

Bei den Sexualdelikten nennt das BKA zusätzlich Zahlen zu Opfern: Von den erfassten Opfern in dieser Kategorie waren 93,7 Prozent weiblich (12.641 von 13.485 erfassten Opfern). Das BKA weist zudem darauf hin, dass ein Teil des Anstiegs auf höhere Sensibilisierung und Anzeige­bereitschaft zurückgehen kann (Verschiebung vom Dunkel- ins Hellfeld), beeinflusst unter anderem von längerfristigen gesellschaftlichen Entwicklungen wie der „MeToo“-Debatte und gesetzlichen Änderungen.

Kinder und Jugendliche: merkliche Zunahme bei Tatverdächtigen

Die PKS registriert einen deutlichen Anstieg der tatverdächtigen Minderjährigen in der Gewaltkriminalität:

  • Tatverdächtige Kinder (<14 Jahre): +11,3 Prozent auf 13.755.
  • Tatverdächtige Jugendliche: +3,8 Prozent auf 31.383.

Längerfristig liegen die Anteile von Kindern (7,0 %) und Jugendlichen (15,9 %) an den Tatverdächtigen der Gewaltkriminalität auf Höchstständen. Das BKA nennt als beeinflussende Risikofaktoren unter anderem wirtschaftliche Unsicherheiten, gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen, psychische Belastungen sowie familiäre Probleme. Bei nichtdeutschen Minderjährigen spielen zusätzlich häufigere Risiken wie Armut oder Fluchterfahrungen eine Rolle.

Messerangriffe: spezifische Erfassung und Anstieg innerhalb schwerer Körperverletzung

2024 erfasste die Polizei 29.014 „Messerangriffe“. Davon entfallen 54,3 Prozent auf Gewaltkriminalität, 43,3 Prozent auf Bedrohungen und 2,4 Prozent auf sonstige Delikte (z. B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Der Anteil der Messerangriffe an den gefährlichen und schweren Körperverletzungen stieg im Vorjahresvergleich um 10,8 Prozent. Der Anteil an allen gefährlichen und schweren Körperverletzungen erhöhte sich um 0,5 Prozentpunkte (2023: 5,8 Prozent, 8.951 Fälle). Wichtig: Als Messerangriff erfasst die PKS nur Tathandlungen, bei denen ein Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder eingesetzt wurde; das bloße Mitführen reicht nicht.

Nichtdeutsche Tatverdächtige und Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)

Die PKS weist 2024 erstmals die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für Deutsche und Nichtdeutsche aus, womit relative Belastungen pro 100.000 Personen berechenbar werden.

Kernzahlen:

  • Nichtdeutsche Tatverdächtige insgesamt: 913.196 (−1,1 %), Anteil 41,8 % an allen Tatverdächtigen (2023: 41,1 %).
  • Deutsche Tatverdächtige: 1.271.638 (−3,9 %).
  • Nichtdeutsche Zuwanderinnen und Zuwanderer: 383.844 (−4,6 %), Anteil 17,6 % an allen Tatverdächtigen.

Ohne ausländerrechtliche Verstöße (die überwiegend nur von Nichtdeutschen begangen werden können) ergibt sich:

  • Deutsche Tatverdächtige: 1.270.858 (−3,9 %)
  • Nichtdeutsche Tatverdächtige: 696.873 (+0,3 %)
  • Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger: 35,4 %
  • Nichtdeutsche Zuwanderinnen und Zuwanderer: 172.203 (−3,6 %), Anteil 8,8 % an allen Tatverdächtigen.

TVBZ (Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße, pro 100.000 Personen ab 8 Jahren):

  • Deutsche: 1.878 (Männer: 2.781; Frauen: 1.024).
  • Nichtdeutsche: 5.091 (Männer: 7.495; Frauen: 2.441).

Das BKA betont jedoch kontextuelle Erklärungen: Demografische Unterscheide (jüngere Altersstruktur, höherer Männeranteil) und häufigere Betroffenheit von Risikofaktoren bei Personen mit Migrationsgeschichte können höhere Belastungszahlen erklären. Auch Anzeigeverhalten und polizeiliche Erfassungsdynamiken können die Werte beeinflussen.

Hellfeld, Dunkelfeld und methodische Hinweise

Die PKS erfasst das Hellfeld: polizeibekannte und endbearbeitete Straftaten. Nicht erfasst sind u. a. Staatsschutzdelikte, die meisten Verkehrsdelikte, Straftaten außerhalb Deutschlands, Ordnungswidrigkeiten, delikte außerhalb polizeilicher Zuständigkeit sowie Taten, die ausschließlich von Staatsanwaltschaften bearbeitet werden.

Das BKA kündigt für 2025 ergänzende Ergebnisse aus den Dunkelfeldstudien SKiD (Sicherheit und Kriminalität in Deutschland) und LeSuBiA (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung) an. Diese Studien erfassen auch nicht angezeigte Gewalt- und Straftaten und ermöglichen einen differenzierteren Blick darauf, ob sich Trends aus der PKS auf das Gesamtkriminalitätsgeschehen übertragen lassen.

Schlussbemerkung

Die PKS 2024 dokumentiert: Die Teillegalisierung von Cannabis hat das gemeldete Fallaufkommen messbar reduziert, ohne die strukturellen Probleme der Rauschgiftkriminalität oder die Zunahme bestimmter Gewaltfelder zu beheben. Die Statistik liefert differenzierte Hinweise auf Verlagerungen innerhalb des Drogenhandels, auf steigende Fallzahlen bei Sexualdelikten und auf spezifische Risiken bei jungen Tatverdächtigen. Für eine umfassendere Beurteilung sind ergänzende Dunkelfeldanalysen und die Beobachtung der Entwicklung nach dem Gesetzeswechsel erforderlich.

Disclaimer: Dieser Text stellt keine rechtliche oder medizinische Beratung dar, sondern fasst Inhalte der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 und der zugehörigen BKA-Veröffentlichung zusammen.

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