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Kategorie
Gesetz
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Veröffentlicht am
Sep 04, 2025
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Seit Juli 2025 werden Straßenverkehrsunfälle unter Cannabis-Einfluss bundesweit gesondert in der amtlichen Unfallstatistik erfasst. Diese Neuerung betrifft Unfälle mit Personen- oder schwerwiegendem Sachschaden. Parallel dokumentieren die Polizeibehörden der Länder flächendeckend den Grad des Cannabiskonsums anhand des gemessenen THC‑Werts. Die Bundesregierung hat diese Veränderungen in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/1209) bestätigt. Eine gesetzliche Anpassung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes ist in Vorbereitung, um die erweiterten Informationen formell in die amtliche Statistik einzubinden.
Erfassung: Was genau wird neu dokumentiert
- Umfang: Seit dem Berichtsmonat Juli 2025 erfolgt erstmals eine getrennte Erfassung von Unfällen, bei denen Cannabis eine Rolle gespielt hat. Erfasst werden Unfälle mit Personenschaden oder schwerwiegendem Sachschaden.
- Messgröße: Die Polizei notiert nicht nur das Vorliegen von Cannabiskonsum, sondern dokumentiert auch den THC‑Wert im Blutserum. Damit wird erstmals flächendeckend ein quantitativer Maßstab in die Unfalldokumentation aufgenommen.
- Ziel: Die Neuerung schafft eine Grundlage für detailliertere Analysen zu Zusammenhang und Häufigkeit von Unfällen unter Cannabis‑Einfluss.
Rechtliche und statistische Anpassungen
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die aktuellen Erfassungen derzeit noch in die amtliche Statistik eingearbeitet werden müssen. Dafür ist eine Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes vorgesehen. Ohne diese gesetzliche Anpassung können die erweiterten Dokumentationsdaten nicht automatisch in die offizielle Unfallstatistik einfließen. Die Änderung ist laut Regierung in Vorbereitung; nähere Details zum Zeitplan oder zu konkreten Formulierungen nennt die Antwort nicht.
Der bestehende Grenzwert und die laufende Evaluation
Als rechtlicher Bezugswert existiert in Deutschland ein Grenzwert von 3,5 ng Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Die Bundesregierung erklärt, dass das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die Bundesanstalt für Straßen‑ und Verkehrswesen (BASt) mit einer Evaluation des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beauftragt hat. Diese Evaluation umfasst ausdrücklich auch die Frage, wie sich die Gesetzesänderung auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr auswirkt.
Wichtig ist:
- Die BASt‑Evaluation soll Daten und Effekte der Gesetzesänderung systematisch prüfen.
- Ergebnisse der Evaluation liegen derzeit noch nicht vor; die Bundesregierung nennt keine zeitliche Abschätzung für die Veröffentlichung.
Mischkonsum von Cannabis und Alkohol
Die Bundesregierung nimmt auch die Problematik des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol in den Blick. Nach Paragraf 24a Absatz 2a in Verbindung mit Absatz 3 StVG führt Mischkonsum zu einer erhöhten Sanktionierung. Die Evaluation, die die BASt für das BMV durchführt, soll auch Auswirkungen des Mischkonsums auf das Unfallgeschehen untersuchen. Auch hier gilt: Die Resultate sind abzuwarten und werden in der Antwort als noch offen bezeichnet.
Was diese Änderungen praktisch bedeuten
- Mehr und bessere Daten: Die flächendeckende Dokumentation des THC‑Werts bei relevanten Unfällen schafft eine belastbarere Datengrundlage als bisher. Künftig lassen sich Häufigkeit, THC‑Spiegel und Unfallfolgen besser miteinander in Beziehung setzen.
- Grundlage für Politik und Forschung: Die geplante Einbindung der Daten in die amtliche Unfallstatistik sowie die BASt‑Evaluation sollen eine empirische Basis für künftige Entscheidungen bieten — etwa zur Wirksamkeit des Grenzwerts oder zur Ausgestaltung von Sanktionen.
- Noch keine unmittelbaren Rechtsänderungen aus der Statistik: Bis die gesetzliche Anpassung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes abgeschlossen und die Evaluationsergebnisse vorliegen, handelt es sich primär um eine erweiterte Erfassungs- und Analysephase.
Konkrete Folgen für Konsumenten
Die Antwort der Bundesregierung enthält keine neuen Verhaltensregeln für Konsumenten und keine Änderung des bestehenden Grenzwerts von 3,5 ng/ml. Entscheidend bleibt die aktuell geltende Rechtslage. Die neuen statistischen Erfassungen und die BASt‑Evaluation können jedoch mittel‑ bis langfristig als Grundlage für rechtliche oder regulative Anpassungen dienen — über solche Schritte entscheidet die Politik auf Basis der ausgewerteten Daten.
Transparenz der Dokumentation
Die Bundesregierung hat die Neuerung auf eine parlamentarische Anfrage (Drucksache 21/1109 der AfD‑Fraktion) hin dargelegt und die Antwort als Drucksache 21/1209 veröffentlicht. Die Nennung der Drucksachennummern ermöglicht interessierten Leserinnen und Lesern die direkte Nachprüfung der Regierungsantwort.
Kurzbewertung
Die bundesweite, standardisierte Erfassung von Unfällen unter Cannabis‑Einfluss sowie die Messung des THC‑Werts sind wichtige Schritte, um die Verkehrs‑ und Unfallforschung zu verbessern. Solange die gesetzliche Einbindung und die Evaluation durch die BASt noch ausstehen, liefern die Neuerungen vor allem erweiterte Daten, deren Auswertung noch aussteht. Für Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich damit aktuell nichts an der Rechtslage; die vorhandenen Grenzwerte und Sanktionen bleiben bestehen, bis Politik und Verwaltung auf Basis der neuen Erkenntnisse handeln.
Schlussfolgerung
Seit Juli 2025 gibt es erstmals eine bundesweit einheitliche, quantitative Dokumentation von Cannabis‑beeinflussten Verkehrsunfällen. Die BASt‑Evaluation im Auftrag des BMV soll klären, wie sich die Gesetzesänderungen auf das Unfallgeschehen auswirken. Die Datenbasis wird damit verbessert, konkrete rechtliche Konsequenzen bleiben jedoch von den noch ausstehenden Auswertungen und der vorgesehenen Anpassung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes abhängig. Für verantwortungsbewusste Erwachsene bleibt die bestehende Rechtslage in Kraft.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche oder medizinische Beratung dar. Er fasst die Angaben der Bundesregierung (Drucksache 21/1209) zusammen und ersetzt keine fachliche Beratung.