Mit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland sind eine Vielzahl neuer Regelungen in Kraft getreten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Anonymität der Datenübermittlung. Aber was bedeutet das genau für Anbauvereinigungen? Wir haben es uns einmal genauer angesehen.
Gesetzliche Grundlage: § 26 Absatz 2
Im Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften heißt es in § 26 Absatz 2:
"Anbauvereinigungen haben die Aufzeichnungen der Angaben nach Absatz 1 fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen elektronisch zu übermitteln. Anbauvereinigungen haben der zuständigen Behörde zum Zweck der Evaluation nach § 43 jährlich bis zum 31. Januar die im vorangegangenen Kalenderjahr dokumentierten Angaben nach Absatz 1 anonymisiert elektronisch zu übermitteln."
Was bedeutet das konkret?
1. Aufbewahrungspflicht:
Anbauvereinigungen müssen bestimmte Aufzeichnungen für fünf Jahre aufbewahren. Diese Aufzeichnungen umfassen alle relevanten Informationen, die im Gesetz in Absatz 1 beschrieben sind, welches die folgenden Aufzeichnungen betrifft:
a) Empfänger von Vermehrungsmaterial: Name, Vorname, Anschrift der Person oder Name und Sitz der Anbauvereinigung/juristischen Person.
b) Cannabismengen im Besitz: Mengen in Gramm und Stückzahl des Vermehrungsmaterials auf dem eigenen Grundstück.
c) Angebaute Cannabismengen: Mengen des angebauten Cannabis in Gramm.
d) Vernichtetes Cannabis: Mengen in Gramm und Stückzahl des vernichteten Vermehrungsmaterials.
e) Weitergabe von Cannabis an Mitglieder: Name, Vorname, Geburtsjahr jedes Mitglieds und Angaben zum weitergegebenen Cannabis (Menge in Gramm, durchschnittlicher THC-Gehalt, Datum der Weitergabe).
f) Weitergabe von Vermehrungsmaterial an Club Mitglieder: Name, Vorname, Geburtsjahr jedes Mitglieds und Angaben zum weitergegebenen Vermehrungsmaterial (Stückzahl, Datum der Weitergabe).
g) Transportiertes Cannabis: Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis, Name und Vorname des Transporteurs, Datum, Start- und Zieladresse des Transports.
2. Elektronische Übermittlung auf Verlangen:
Falls die zuständige Behörde danach fragt, müssen diese Aufzeichnungen elektronisch übermittelt werden. Das heißt, die Daten müssen digital gespeichert und auf Abruf bereitgestellt werden (auf Verlangen).
"Auf Verlangen" im Rahmen des Gesetzes ist ein Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt muss bestimmte Kriterien einhalten, um ausgeführt zu werden. Das bedeutet, dass es nicht unbedingt einfach ist, diese Daten von einem Club zu verlangen. Weiterhin scheint es auch eher unwahrscheinlich, dass dies mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar ist und auch, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Behörde tatsächlich diese Auskünfte einfach verlangt.
3. Anonyme Datenübermittlung zur Evaluation:
Einmal im Jahr, bis spätestens 31. Januar, müssen die Anbauvereinigungen die gesammelten Daten des vergangenen Jahres anonymisiert an die Behörde übermitteln. Das dient der Evaluation, also der Bewertung und Analyse der gesammelten Daten. Anonymisiert bedeutet, dass keine persönlichen Informationen über die Mitglieder preisgegeben werden, sodass deren Identität geschützt bleibt.
Welche Ausnahmen gibt es?
Es gibt bestimmte Situationen, in denen ein Club auf Anforderung auch die nicht-anonymen Daten bereitstellen muss.
Eine Ausnahme besteht, wenn eine Behörde Verdacht auf illegale Aktivitäten hegt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bietet § 26 Absatz 5 des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften; jedoch kann die Aussage verweigert werden.
Im Gesetz heißt es:
"Besteht der Verdacht eines Abhandenkommens oder einer unerlaubten Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial, so hat die Anbauvereinigung unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren. Vertretungsberechtigte Personen der Anbauvereinigung können eine Auskunft nach Satz 1 verweigern, wenn die Auskunft sie selbst oder einen ihrer Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde."
Was bedeutet das konkret?
1. Meldung bei Verdacht:
Wenn eine Anbauvereinigung den Verdacht hat, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial abhanden gekommen ist oder unerlaubt weitergegeben wurde, müssen sie dies sofort der zuständigen Behörde melden. Das bedeutet, dass jeglicher Verdacht auf Missbrauch oder Diebstahl unverzüglich gemeldet werden muss, um weitere Schritte zur Sicherung und Kontrolle zu ermöglichen.
2. Auskunftsverweigerung:
Die vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung haben das Recht, eine Auskunft zu verweigern, wenn die Auskunft dazu führen könnte, dass sie selbst oder ihre Angehörigen strafrechtlich verfolgt werden oder ein Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen sie eingeleitet wird. Das schützt die Personen in der Verantwortung vor rechtlichen Konsequenzen, solange ihre eigenen oder die Interessen ihrer Angehörigen gefährdet wären.
Eine weitere Ausnahme besteht im Rahmen von Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 27 Absatz 2 des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften.
Im Gesetz heißt es:
"Bestehen gesundheitliche Bedenken bezüglich eines bestimmten Cannabis-Produkts, insbesondere bei einer möglichen Kontamination, so hat die Anbauvereinigung unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren und die betroffenen Mitgliederdaten bereitzustellen. Dies dient der Rückverfolgbarkeit und der Durchführung notwendiger Maßnahmen."
Was bedeutet das konkret?
Meldung bei gesundheitlichen Bedenken:
Wenn es Anzeichen dafür gibt, dass ein bestimmtes Cannabis-Produkt gesundheitliche Risiken birgt, wie zum Beispiel durch Kontamination, müssen die Clubs dies sofort der zuständigen Behörde melden. Das bedeutet, dass alle relevanten Informationen über die Mitglieder, die das betroffene Produkt erhalten haben, bereitgestellt werden müssen, um eine schnelle und effiziente Rückverfolgbarkeit sowie eventuell notwendige Schutzmaßnahmen sicherzustellen.
Bereitstellung von Mitgliederdaten:
Die Anbauvereinigungen sind verpflichtet, detaillierte Mitgliederdaten, wie Namen und Kontaktdaten, an die Behörden weiterzugeben, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen informiert und geschützt werden können. Dies hilft dabei, gesundheitliche Risiken zu minimieren und die Sicherheit der Mitglieder zu gewährleisten.
Warum ist Anonymität so wichtig?
Die Anonymität bei der Datenübermittlung spielt eine entscheidende Rolle im Schutz der Privatsphäre der Mitglieder von Anbauvereinigungen. Durch die Anonymisierung wird sichergestellt, dass sensible Informationen nicht in falsche Hände geraten und die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.
Fazit
Die neuen Regelungen zum Cannabis-Anbau in Deutschland zielen darauf ab, sowohl Transparenz als auch Datenschutz zu stärken. Für Anbauvereinigungen ist es essenziell, sich zu organisieren und zu gewährleisten, dass alle Daten anonymisiert übertragen werden. Dies unterstützt die legale und sichere Nutzung von Cannabis und schützt zugleich die Privatsphäre der Mitglieder. Die Hanf-App, eine spezielle Managementsoftware für Cannabis Social Clubs, spielt hierbei eine wichtige Rolle, da durch unsere App alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.