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Gesetz

Führerscheinverlust: Cannabisgesetz wirkt nicht rückwirkend

Das neue Cannabisgesetz hat unter anderem den THC-Grenzwert im Straßenverkehr auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut angehoben. Insbesondere Konsumenten, die in der Vergangenheit ihren Führerschein aufgrund niedrigerer THC-Grenzwerte verloren haben, stellen sich die Frage: Bedeutet das neue Gesetz, dass frühere Entscheidungen revidiert oder rückgängig gemacht werden? Leider lautet die klare Antwort: Nein.

Keine rückwirkende Anwendung des Cannabisgesetzes

Das neue Cannabisgesetz gilt ausschließlich für Vorfälle, die nach seinem Inkrafttreten stattfinden. Entscheidungen, die zuvor auf Basis der damaligen Rechtslage getroffen wurden, bleiben davon unberührt. Dies wurde von Gerichten deutlich gemacht: „Entscheidend ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses einer behördlichen Entscheidung.“ Das bedeutet, dass neue Regelungen nicht auf vergangene Fälle angewendet werden können.

MPU-Anordnung und behördliche Maßnahmen bleiben bindend

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rolle der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Wer eine MPU-Anordnung ignoriert oder nicht erfolgreich abschließt, riskiert den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Diese behördliche Maßnahme bleibt auch unter dem neuen Gesetz gültig und wird nicht nachträglich aufgehoben. Selbst wenn der THC-Grenzwert inzwischen höher liegt, spielt das keine Rolle, da die MPU-Anordnung meist unabhängig von der Höhe des THC-Werts erfolgt.

Keine Erstattung von Kosten für frühere Entscheidungen

Viele Betroffene wünschen sich nun, dass Kosten, die durch Führerscheinentzüge oder Maßnahmen wie die MPU entstanden sind, durch das neue Gesetz rückerstattet werden. Auch hier ist die Rechtslage eindeutig: Entscheidungen und die damit verbundenen Kosten basieren auf der damals gültigen Rechtslage und sind nicht rückwirkend anfechtbar. Das heißt, wenn ihr damals erwischt wurdet, habt ihr kein Recht darauf, dass die damalige Strafe rückerstattet oder zurückgenommen wird.

Was bedeutet das für Betroffene?

Das neue Cannabisgesetz bringt zwar Erleichterungen für die Zukunft, aber vergangene Fälle bleiben von den Änderungen unberührt. Beachte also folgende Punkte:

1. Keine Rückwirkung
Wer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit THC am Steuer aufgefallen ist, kann nicht auf eine nachträgliche Anpassung der Entscheidung hoffen. Die früher geltenden Regelungen bleiben maßgeblich.

2. Ernstnehmen von behördlichen Anordnungen
Besonders MPU-Anordnungen sollten keinesfalls ignoriert werden, da sie ein entscheidendes Kriterium für den Führerscheinentzug sind – unabhängig von den neuen THC-Grenzwerten.

3. Rechtliche Sicherheit für zukünftige Fälle
Das neue Gesetz gilt ausschließlich für Vorfälle, die nach seinem Inkrafttreten geschehen. Wer sich an die neuen Regelungen hält, profitiert von klareren und moderneren Standards.

Fazit: Das neue Gesetz schafft Klarheit, aber keine rückwirkende Gültigkeit

Das neue Cannabisgesetz bringt moderne Regelungen und höhere THC-Grenzwerte mit sich, was viele Cannabis-Konsumenten aufatmen lässt. Doch wer in der Vergangenheit seinen Führerschein verloren hat, sollte sich keine Hoffnungen auf eine Rückabwicklung machen. Behördliche Entscheidungen basieren immer auf der Rechtslage, die zum Zeitpunkt des Vorfalls galt – und das bleibt auch so. Vorsicht und verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr bleiben weiterhin unerlässlich. Am sichersten fahrt ihr mit einer Nullregel, ähnlich wie bei Alkohol am Steuer.

Quelle: https://www.mdr.de/ratgeber/recht/urteile-cannabis-grenzwert-fuehrerschein-mpu-kater-alkohol100.html