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Cannabis-Legalisierung: Kritik & Evaluierung zur Pflanzenzahl und Co.

Cannabis-Legalisierung: Kritik & Evaluierung zur Pflanzenzahl und Co.
  • Kategorie

    Gesetz

  • Veröffentlicht am

    Sep 16, 2025

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Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) fordert Nachbesserungen am Gesetz zur Cannabis-Legalisierung. Seiner Einschätzung nach ist das derzeitige Regelwerk nicht stringent genug und in sich nicht schlüssig. Konkret kritisiert er die erlaubte Menge beim Eigenanbau und verweist auf eine laufende Evaluierung des Gesetzes, deren Ergebnisse politische Entscheidungen beeinflussen sollen.

Was Streeck kritisiert

Streeck bemängelt, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form zu lax ausgestaltet sei. Er sagte gegenüber der Rheinischen Post: „Das Gesetz muss in jedem Fall stringenter und in sich schlüssiger sein. Das ist es im Moment nicht.“ Damit legt er offen, dass er Änderungen für notwendig hält.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Regel zum privaten Anbau: Bislang dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu drei Cannabis-Pflanzen pro Person zu Hause halten. Streeck hält diese Grenze für zu hoch. Seiner Rechnung nach könne eine sachkundige Person mit „grünem Daumen“ aus drei Pflanzen rund ein Kilogramm Cannabis ernten — „viel zu viel für den Eigenbedarf“. Ob die erlaubte Pflanzenzahl künftig reduziert wird, ließ er offen und verwies stattdessen auf die geplante Evaluierung des Gesetzes.

Evaluierung: Zeitplan und zu betrachtende Kennzahlen

Streeck nennt einen konkreten Zeitrahmen für die Prüfung der Legalisierung: Erste Ergebnisse werden im Herbst erwartet, weitere Daten sollen im folgenden Frühjahr vorliegen. Die angekündigte Evaluierung soll verschiedene Kennzahlen berücksichtigen. Genannt wurden:

  • Entwicklung des Schwarzmarkts
  • Unfallstatistik im Straßenverkehr
  • Anzahl der Konsumenten
  • Auftreten von cannabisinduzierten Psychosen

Diese Punkte sollen als Grundlage dienen, um zu beurteilen, ob Anpassungen am Gesetz erforderlich sind — beispielsweise hinsichtlich Besitzmengen, Anbaubegrenzungen oder weiteren Regulierungsfragen.

Was die Legalisierung aktuell regelt

Die Legalisierung war im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Die Kernelemente der aktuellen Regelung sind:

  • Versorgung über nicht kommerzielle Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC).
  • Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich führen.
  • Zu Hause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis erlaubt.
  • Pro erwachsener Person sind bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause zulässig.
  • In den Cannabis Social Clubs ist der Konsum der Droge untersagt.
  • Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen ist generell verboten.

Diese Bestimmungen bilden derzeit die rechtliche Grundlage für den regulierten Umgang mit Cannabis in Deutschland.

Bedeutung der genannten Evaluationskriterien

Streeck nennt explizit die Entwicklung des Schwarzmarkts, Unfallstatistiken, Konsumentenzahlen und cannabisinduzierte Psychosen als Messgrößen. Anhand dieser Kennzahlen sollen Auswirkungen der Legalisierung auf öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Marktstruktur bewertet werden. Die Ergebnisse der Evaluierung werden laut Streeck in den kommenden Monaten vorliegen und dürften die Basis für mögliche gesetzgeberische Anpassungen sein.

Offene Fragen und politische Konsequenzen

Streeck macht deutlich, dass er das bestehende Regelwerk für unzureichend hält, konkret hinsichtlich der erlaubten Pflanzenzahl beim Eigenanbau. Gleichzeitig gibt er sich zurückhaltend, was unmittelbare Änderungen betrifft: Eine Entscheidung, ob künftig weniger Pflanzen erlaubt sein sollten, kündigt er nicht an und verweist auf die Auswertung der erhobenen Daten.

Damit ist klar: Aktuell gibt es keine unmittelbare Gesetzesänderung, sondern eine angekündigte Überprüfung mit festem Zeitplan. Die politische Debatte dürfte sich auf Basis der Evaluierungsergebnisse zuspitzen — etwa wenn die Zahlen zum Schwarzmarkt, zur Verkehrssicherheit, zu Konsumentenzahlen oder zu psychischen Folgeerscheinungen signifikante Trends zeigen.

Kontext für Konsumentinnen und Konsumenten

Für erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten gelten derzeit die genannten Mengen- und Bezugsregeln. Versorgung über CSCs ist vorgesehen, der Konsum in Clubs hingegen verboten. Auch räumliche Beschränkungen in Bezug auf Minderjährige sind festgeschrieben.

Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das, dass der private Besitz und Eigenanbau zwar unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, diese Regelungen aber Gegenstand einer laufenden Überprüfung sind. Insbesondere die erlaubte Zahl von bis zu drei Pflanzen pro Person steht unter Beobachtung und ist Teil der Debatte über mögliche Verschärfungen.

Fazit

Der Bundesdrogenbeauftragte fordert eine stringentere und schlüssigere Gesetzgebung zur Cannabis-Legalisierung und macht die erlaubte Pflanzenzahl als besonders problematischen Punkt aus. Konkrete Entscheidungen über Anpassungen hängen von der angekündigten Evaluierung ab, deren erste Ergebnisse im Herbst und weitere im Frühjahr erwartet werden. Bewertet werden unter anderem Schwarzmarktentwicklung, Unfallstatistiken, Konsumentenzahlen und das Auftreten cannabisinduzierter Psychosen. Bis dahin bleiben die aktuellen Regeln — Versorgung über Cannabis Social Clubs, 25 Gramm in der Öffentlichkeit, 50 Gramm zu Hause und bis zu drei Pflanzen pro erwachsener Person — in Kraft.

Disclaimer: Dieser Text stellt keine rechtliche oder medizinische Beratung dar. Bei konkreten rechtlichen oder gesundheitlichen Fragen sollten Fachpersonen konsultiert werden.

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