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Gesetz

Cannabis-Konsum in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat nicht nur die Gemüter erhitzt, sondern auch für frischen Wind in den Regelungen des Zusammenlebens in Miethäusern gesorgt. Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis konsumieren und sogar bis zu drei Pflanzen selbst anbauen. Diese neuen Freiheiten bringen aber auch Verantwortungen mit sich, vor allem im Kontext des Wohnens in Mietwohnungen.

Was bedeutet das für Mieter:innen?

Zunächst einmal: Das Rauchen in der Mietwohnung, sei es Tabak oder Cannabis, wird grundsätzlich als vertragsgemäßer Gebrauch der gemieteten Räume angesehen. Das bedeutet, dass du in deiner Wohnung, auf deinem Balkon, am offenen Fenster oder auf deiner Terrasse rauchen darfst. Doch der Anbau und der Konsum von Cannabis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um nicht mit dem Mietrecht zu kollidieren.

Die Regeln zum Anbau

Jeder volljährige Mieter, der seit mindestens sechs Monaten in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, darf Cannabis-Pflanzen in der Wohnung, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten anbauen. Allerdings gibt es dabei eine wichtige Einschränkung zum Schutz der Jugend: Cannabis-Pflanzen müssen in abschließbaren Schränken oder Räumen kultiviert werden, um sicherzustellen, dass sie für Minderjährige nicht zugänglich sind.

Bild eines Neurons als Teil des Nervensystems

Die Herausforderung: Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft

Der Konsum von Cannabis sollte die Nachbarschaft nicht stören. Wenn der Cannabisgeruch jedoch als stark belastend wahrgenommen wird, haben Nachbar:innen das Recht, sich zu beschweren. In einem solchen Fall sollten betroffene Mieter:innen das Gespräch mit den Nachbar:innen suchen oder den Vermieter informieren.